Wir sind davon überzeugt, dass Hilfen zur Erziehung nur auf der Grundlage von Transparenz und Akzeptanz erfolgversprechend sein können. Daher wollen wir die vom Gesetzgeber im SGB VIII festgeschriebenen Beteiligungsrechte gemeinsam mit den Jugendämtern und freien Verbänden konsequent umsetzen vor allem in Bezug auf

§ 5 Wunsch- und Wahlrecht
§§ 8,9   Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 9     Grundrichtung der Erziehung
§ 36  Hilfeplan
§ 37 Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie


Ziele:

  • Transparenz unserer Arbeit
  • Vertrauen in unsere Arbeit
  • Akzeptanz und Freiwilligkeit der Hilfeadressaten gegenüber unserem Angebot

Seit 2008 führen wir jährlich Partizipationstage durch Vertreter*innen der Gruppen, Mitarbeiter*innen und Leitung erarbeiten Möglichkeiten der Partizipation im Kinder- und Jugendhaus.

Seit 2010 existiert unser Kinder- und Jugendparlament, in dem die Belange der Kinder besprochen werden. Das Parlament trifft sich regelmäßig (ca. alle zwei Monate). Mitglieder des Parlaments sind die Gruppensprecher*innen, deren Vertreter*innen und zwei Erzieher*innen.

Im Jahr 2019 wurde der Einrichtung der Partizipationspreis der AGkE im Bistum Essen verliehen.

Hier finden Sie die Satzung des Kinder- und Jugendparlaments vom Kinder- und Jugendhaus St. Elisabeth

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