Art der Einrichtung
Das Kinder- und Jugendhaus St. Elisabeth ist eine Einrichtung der Jugendhilfe und bietet auf der Grundlage von SGB VIII § 27; in Verbindung mit § 34; §§ 35a,41,42 vollstationäre Unterbringungen in internen und externen Wohngruppen mit unterschiedlichen Schwerpunkten sowie intensivpädagogische Hilfen und flexible Betreuungen an. Neue Angebote werden unmittelbar für den speziellen Einzelfall, für den sie gebraucht werden, entwickelt. Ziel ist die Realisierung einer angemessenen tragfähigen Zukunftsperspektive für jedes Kind, für jeden Jugendlichen unter Einbezug seiner Familie.
Träger der Einrichtung ist die katholische Elisabeth-Stift GmbH, die 1902 gegründet wurde. Seit 2015 ist die Elisabeth-Stift GmbH eine Betriebsgesellschaft der Augustinus GmbH in Gelsenkirchen. Im Leitbild, im konkreten Tun und in der Qualitätspolitik dokumentiert das Kinder- und Jugendhaus, dass seine Grundlage das christliche Menschenbild ist und sieht deshalb seine besondere Verpflichtung darin, Kindern, Jugendlichen und (deren) Familien in krisenhaften Situationen Unterstützung zu geben, tragfähige Perspektiven und Lebenskonzepte zu entwickeln. Für die Kinder und Jugendlichen bedeutet dies, dass sowohl eine Rückführung in die eigene Familie, Vermittlung in eine Pflegefamilie als auch die Verselbständigung möglich sind.
Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang die Haltung, dass man anstehende Aufgaben und Probleme erfolgreich bewältigen kann. Träger und Leitung halten diesen Aspekt immer in Bewegung und unterstützen ihn durch Mitarbeitergespräche, fachliche Beratung, Fortbildung, Supervision und kollegiale Beratung als feste Bestandteile der Zusammenarbeit.
Die Einrichtung ist dem Diözesan-Caritasverband für das Bistum Essen, als Spitzen-verband, und dem Bundesverband kath. Einrichtungen und Dienste der Erziehungs-hilfen e.V. (BVKE), dem Fachverband des Deutschen Caritasverbandes, angeschlossen.